PFD Landkreis Görlitz
Projektaufruf 2024

Illustration von einer Gruppe Menschen - zwei Sprechblasen mit Ausrufezeichen und eine Sprechblase mit drei Punkten sind über Ihnen und simmulieren eine Unterhaltung

Aufruf zum Einreichen von Projekten der Jugendbeteiligung

Um das Demokratieverständnis für junge Menschen lebendig und erfahrbar zu machen, unterstützen wir mit der „Partnerschaft für Demokratie“ die Beteiligung junger Menschen und fördern Projekte sowie Aktionen von Jugendlichen im Landkreis.

Hierbei sind euch keine Grenzen gesetzt. Ihr könnt euch bei der Projektidee frei entfalten.

Ob Kleidertausch-Café, Outdoor-Camp, Schulgarten oder die Gründung eines Jugendtreffs – es gibt viele Möglichkeiten sich zu beteiligen und Jugendbeteiligung zu (er)leben.

Folgende Voraussetzung muss eure Projektidee erfüllen:

Ab sofort können Projekte für den Förderzeitraum 01.04.2024 bis 31.12.2024 deren Durchführungsorte innerhalb des Landkreises Görlitz (ohne die Städte Görlitz, Zittau & Weißwasser) bestimmt sind, beantragt werden.

  • eure Projektidee-, -gestaltung und -durchführung erfolgt hauptsächlich durch und mithilfe junger Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahre,
  • ihr werdet dabei durch einen gemeinnützigen Träger begleitet
  • euer Projekt findet im Landkreis Görlitz (ohne Stadt Görlitz/ Zittau / Weißwasser) statt und
  • ist für alle Mitmenschen zugänglich,
  • euer Projekt endet zum 31.12.2024

Fördergrundsätze

Sach- und Personalausgaben, die je Projekt insgesamt mit bis zu 1.000,00 € bezuschusst werden können. Eigen- oder Drittmittel sind nicht zwingend erforderlich.

Antragsstellung

Damit euer Antrag auch vollständig ausgefüllt und inhaltlich euren Projektvorschlag klar darstellt, gilt auch hier eine Antragsberatung als verpflichtend. Ihr könnt euch hierfür direkt an Lisa Martin wenden. Sie steht euch bei allen Fragen zur Antragsstellung oder Projektförderung unterstützend zur Seite. Bitte beachtet, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vorab eine vollumfängliche Antragsberatung wahrgenommen haben.

Der Antrag auf Zuwendung ist dem Jugendamt unterschrieben und fristgerecht vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind fristgerecht im Original einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan (postalisch im Original)
  • Kopie einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Der Antrag auf Förderung ist dem Jugendamt unterschrieben im Original vorzulegen. Die Anträge werden nach ihrem zeitlichen Eingang unter Berücksichtigung der Vollständigkeit bearbeitet.

Prüfung der Anträge:

Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamtes. Nur Unterlagen, die die Vorgaben dieses Aufrufes erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Jugendbeirats der „Partnerschaft für Demokratie“.

Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann mit der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.

Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind:

Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der IKW dienen sowie Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.


Antrags- & Hinweis-Download

Antragsstellung:

Förderung max. 1.000,00 €

Förderzeitraum 01.04 – 31.12.2024

 

Antrag Jugendbeteiligung

Antragsformular

Allgemeine Nebenbestimmungen

Hinweis

Zuwendungsfähige Ausgaben

Hinweis