PFD Landkreis Görlitz
Projektaufruf 2026

Illustration von einer Gruppe Menschen - zwei Sprechblasen mit Ausrufezeichen und eine Sprechblase mit drei Punkten sind über Ihnen und simmulieren eine Unterhaltung

Aufruf zum Einreichen von Projekten

Hinweis:
Die Antragsstellung erfolgt unter Vorbehalt des derzeit noch ausstehenden Zuwendungsbescheides über die Förderung der lokalen Partnerschaft für Demokratie für das Haushaltsjahr 2026. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann mit der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.

Aufgabe der „Partnerschaft für Demokratie“ ist es, jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv gegenzusteuern. Hierbei werden Projekte unterstützt, die zur Förderung von Demokratie und Vielfalt beitragen und sich dabei gegen Gewalt und Extremismus richten.

Ab sofort können Projekte für den Zeitraum 01.02.2026 bis 31.12.2026, deren Durchführungsorte innerhalb des Landkreises Görlitz (ohne Städte Görlitz/ Zittau/ Weißwasser) bestimmt sind, beantragt werden.

Fördergegenstand:

- das Projekt orientiert sich an den Zielen der Partnerschaft,
- die Projektdurchführung erfolgt im Landkreis Görlitz,
- das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich,
- das Projekt gilt spätestens mit Ablauf des 31.12.2026 als abgeschlossen.

Fördergrundsätze:

Sachausgaben, die je Projekt insgesamt mit bis zu 10.000,00 € bezuschusst werden können. Eigen- oder Drittmittel sind nicht zwingend erforderlich.

Antragsstellung:

Damit dein Antrag auch deine Maßnahme und dein Ziel inhaltlich eindeutig darstellt und damit alle eventuellen Fragen beantwortet sind, gilt bei uns eine Antragsberatung als verpflichtend. Du kannst dich hierfür direkt an Frau Mayer wenden. Sie steht dir bei allen Fragen rund um die Antragsstellung oder Projektförderung beratend zur Seite. Bitte beachte, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vorab eine abschließende Antragsberatung wahrgenommen haben.

Die Antragsfrist endet zum 16.12.2025. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Antrag mögliche Kooperationspartner konkret zu benennen sind und ausschließlich das Antragsformular samt Anlage I in die Prüfung eingehen. D.h. weitere Anlagen zum Projekt werden nicht berücksichtigt.

Folgende Unterlagen sind fristgerecht - vorzugsweise via Mail - einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan (postalisch im Original)

  • Kopie einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Der Antrag auf Förderung ist dem Jugendamt unterschrieben vorzulegen. Die Anträge werden nach ihrem zeitlichen Eingang unter Berücksichtigung der Vollständigkeit bearbeitet.

Prüfung der Anträge:

Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamtes. Nur Unterlagen, die die Vorgaben dieses Aufrufes erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Bündnisses der „Partnerschaft für Demokratie“.

Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann mit der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.

Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind:

Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der IKW dienen sowie Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.

Ziele:

Mittlerziel 1/ Handlungsziel 1.1:
Förderung von Maßnahmen in denen partizipative und aktivierende Methoden geschaffen werden, die die Werte und Funktionsweisen der Demokratie vermitteln und dabei das Verständnis von politischem Handeln stärken.

Mittlerziel 1/ Handlungsziel 1.3:
Jugendliche und junge Menschen machen positive Erfahrungen in partizipativen Prozessen mit Maßnahmen in denen Mitbestimmungsstrukturen gelebt und die eigene Selbstwirksamkeit gestärkt werden.

Mittlerziel 5/ Handlungsziel 5.3:
Akteure nehmen an Angeboten zur Einübung demokratischer Konfliktlösungskompetenzen teil in dem sie Angebote schaffen, die die Akteure dazu befähigen, sich kritisch mit rassistischen, sexistischen, menschenverachtenden Denk- und Handlungsmustern auseinanderzusetzen. Akteure werden dabei sensibilisiert ggü. pauschalisierenden Abwertungstendenzen und/oder im Umgang mit Verschwörungen. Dabei werden Angebote geschaffen, die die Akteure zu einem kritischen Umgang hiermit befähigen und stärken, auch mit Blick auf die sozialen Medien.


Antrags- & Hinweis-Download