PFD Landkreis Görlitz
Projektaufruf 2026

Aufruf zum Einreichen von Projekten
Hinweis:
Die Antragsstellung erfolgt unter Vorbehalt des derzeit noch ausstehenden Zuwendungsbescheides über die Förderung der lokalen Partnerschaft für Demokratie für das Haushaltsjahr 2026. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann mit der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.
Aufgabe der „Partnerschaft für Demokratie“ ist es, jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv gegenzusteuern. Hierbei werden Projekte unterstützt, die zur Förderung von Demokratie und Vielfalt beitragen und sich dabei gegen Gewalt und Extremismus richten.
Ab sofort können Projekte für den Zeitraum 01.02.2026 bis 31.12.2026, deren Durchführungsorte innerhalb des Landkreises Görlitz (ohne Städte Görlitz/ Zittau/ Weißwasser) bestimmt sind, beantragt werden.
Fördergegenstand:
- das Projekt orientiert sich an den Zielen der Partnerschaft,
- die Projektdurchführung erfolgt im Landkreis Görlitz,
- das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich,
- das Projekt gilt spätestens mit Ablauf des 31.12.2026 als abgeschlossen.
Fördergrundsätze:
Sachausgaben, die je Projekt insgesamt mit bis zu 10.000,00 € bezuschusst werden können. Eigen- oder Drittmittel sind nicht zwingend erforderlich.
Antragsstellung:
Damit dein Antrag auch deine Maßnahme und dein Ziel inhaltlich eindeutig darstellt und damit alle eventuellen Fragen beantwortet sind, gilt bei uns eine Antragsberatung als verpflichtend. Du kannst dich hierfür direkt an Frau Mayer wenden. Sie steht dir bei allen Fragen rund um die Antragsstellung oder Projektförderung beratend zur Seite. Bitte beachte, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vorab eine abschließende Antragsberatung wahrgenommen haben.
Die Antragsfrist endet zum 16.12.2025. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Antrag mögliche Kooperationspartner konkret zu benennen sind und ausschließlich das Antragsformular samt Anlage I in die Prüfung eingehen. D.h. weitere Anlagen zum Projekt werden nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind fristgerecht - vorzugsweise via Mail - einzureichen:
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vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan (postalisch im Original)
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Kopie einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit