Partnerschaft für Demokratie
Externe Fördermöglichkeiten

Bunt gemixte, moderne Grafik von Menschen mit Sprachrohren auf Münzen stehend. Im Hintergrund sind Wolken, Zahnräder, Glühbirnen, Pflanzen und gedrehte Pfeile, in verschiedene Richtungen zeigend, zu sehen.

Förderung von Integrativen Maßnahmen/ Ehrenamtliche Sprachkurse im Landkreis Görlitz

Fördergrundsätze:
Die Förderung umfasst vor allem die Unterstützung von niederschwelligen und ehrenamtlich getragenen Initiativen in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Sprach- und Kulturvermittlung von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit Fluchterfahrungen.

Fördergegenstand:
Sachausgaben, die aus Fördermitteln je Projekt insgesamt mit bis zu 3.500,00 € je Initiative bezuschusst werden können.
Für integrative Maßnahmen im Zeitumfang von 1-3 Tagen gilt eine Förderung von max. bis zu 1.500,00 € je Projekt.
Für ehrenamtlich getragene Sprachkurse bis zu 500,00 € je Sprachkurs

Antragsstellende können u.a. natürliche Personen, kommunale oder gemeinnützige Träger sowie Träger anerkannter Religionsgemeinschaften sein.

Förderrichtlinie: Richtlinie Integrative Maßnahmen
Fördergeber: Freistaat Sachsen und der Landkreis Görlitz

Weitere Informationen findest Du hier.


Förderung von ehrenamtlichem Engagement im Förderprogramm -Wir für Sachsen

Fördergrundsätze:
Gefördert wird das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport.

Fördergegenstand:
Ehrenamtlich engagierte Bürger:innen, welche sich durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat engagieren  und dabei ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben sowie für denselben Zweck nicht bereits andere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen oder von Drittmitteln erhalten, können für ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von maximal 40,00 € monatlich bezuschusst werden.

Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten wie Vereine, Städte und Gemeinden, gemeinnützige Träger.

Förderrichtlinie: Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus v. 26.08.2021)
Fördergeber: Freistaat Sachsen

Weitere Informationen findest Du hier.


Förderung von Bürgerbeteiligung in Sachsen

Fördergrundsätze:
Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung greift den weitverbreiteten Wunsch der Bürgerschaft nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf. Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder Zukunftskonferenzen - sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger haben im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung regionaler Beteiligungsformate zu beantragen.

Fördergegenstand:
Um einen nachhaltigen Effekt hinsichtlich der Beteiligungskultur in Sachsen zu erreichen, soll vornehmlich der Aufbau von Kompetenzen, Prozessen und Strukturen für Bürgerbeteiligung und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren im Bereich Bürgerbeteiligung gefördert werden. Ausdrücklich begrüßt werden Fördervorhaben zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Kommunale Vorhaben:
- Vorhaben zur Bürgerbeteilung  (5.000,00€ - 10.000,00€)
- Modellkommune Bürgerbeteiligung (5.000,00€ - 35.000,00€)
- Bürgerkommune (5.000,00€ - 80.000,00€)

Zivilgesellschaftliche Vorhaben:
Gefördert werden Vorhaben der Zivilgesellschaft im Themenfeld der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Kindern und Jugendlichen an politischen Willensbildungsprozessen, zum Aufbau von Kompetenzen bei Beteiligungsprozessen sowie zum Erfahrungsaustausch mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Bereich Bürgerbeteiligung.

Beantragt werden können Personal- und Sachkosten von mind. 5.000,00€ bis zu max. 80.000,00€.

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie gemeinnützige Vereine und Initiativen.

Antragstellung endet zum 26.09.2023.

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG)

Weitere Informationen findest Du hier.


Förderung von Jugendprojekten – Hoch vom Sofa

Fördergrundsätze:
Förderung von Projekten mit Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Junge Menschen können dabei die Gestaltung ihrer Ideen selbst in die Hand nehmen und ihre Themen sowie Meinungen mit einbringen. Begleitet werden sie dabei von Erwachsenen.

Fördergegenstand:
Antragsberechtigt sind junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben. Projekte mit bis zu 2.500,00 € können ab sofort beantragt werden (bei einem Eigenanteil in Höhe von 200,00 €).

Fördergeber: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichem Zusammenhalt und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände Sachsen

Weitere Informationen findest Du hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Förderung von Jugendprojekten

Fördergrundsätze:
Förderung von Projekten, die einen interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen Kinder & Jugendlichen mit Fluchterfahrungen und Kinder & Jugendlichen ohne Fluchterfahrungen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Personal- & Sachausgaben, die als Kofinanzierung zur Gesamtfinanzierung des Projektes anteilig bezuschusst werden können.

Antragsberechtig sind gemeinnützige Träger, die einen Antrag auf Teilförderung stellen möchten.

Fördergeber: Kreuzberger Kinderstiftung

Weitere Informationen findest Du hier.

 


Förderung von Jugendbeteiligung mit NOVUM: Ideen.einfach.machen!

Fördergrundsätze:
Gefördert werden sachsenweit Jugendinitiativen und Jugendgruppen im Alter zwischen 14 und 26 Jahren mit ihren eigenen Projektideen.

Fördergegenstand:
Personal- und Sachausgaben können je Projekt mit bis zu 500,00 € bezuschusst werden.

Antragsberechtigt sind Jugendinitiativen, Jugendgruppen oder ein Träger der Jugendhilfe.

Förderrichtlinie: Regeln zur Förderung NOVUM
Fördergeber: Sächsische Jugendstiftung

Weitere Informationen findest Du hier.

 


Förderung von Kinder- & Jugendbeteiligung

Fördergrundsätze:
Gefördert werden Projekte, die zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen beitragen. Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Planung bis hin zur Umsetzung.

Dabei sind folgende Themen bei der Projektförderung besonders relevant: Kinderrechte, Themenbezug, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Nachhaltigkeit, Kinderschutz, Diversität und Chancengleichheit.

Fördergegenstand:
Personal- und Sachausgaben können mit bis zu 5.000,00 €  je Projekt durch Spenden des Deutschen Kinderhilfswerks bezuschusst werden. Dabei beträgt der Eigenanteil mind. 20 % der Gesamtausgaben.

Antragsberechtigt sind Vereine, operative Stiftungen, Initiativen von Bürger & Bürger:innen sowie Kinder und Jugendliche mit Unterstützung einer volljährigen Person.

Die Antragsfrist endet immer zum 31.März bzw. zum 30.September eines jeden Kalenderjahres.

Förderrichtlinie: Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks
Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Weitere Informationen findest Du hier.


Jugend entscheidet!

Fördergrundsätze:
Förderung von Jugendpolitik mit Unterstützung der kommunalen Politik und Verwaltung, die Perspektiven junger Menschen in ihr Handeln mit einzubeziehen. In einem mehrteiligen Beteiligungsverfahren bestehend aus Auftaktveranstaltung, Themenwahl und öffentliche Ratssitzung, soll mit Hilfe einer professionellen Projektbegleitung, in der jeweiligen Kommune die Kommunikation mit und die Anerkennung von Jugendlichen aktiv gestärkt werden.

Fördergegenstand:
Jede Kommune erhält zur Unterstützung eine professionelle Prozessbegleitung (Fachkraft) und für lokale Veranstaltungen im Rahmen des Projektes werden zudem 5.000,00 € Sachkostenzuschuss zur Verfügung gestellt.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bundesweit.

Förderrichtlinie: Jugend entscheidet
Fördergeber: Hertie Stiftung

Weitere Informationen findest Du hier.

 

 

 


RE:Start: JugendRäume im ländlichen Raum

Fördergrundsätze:
Das Förderprogramm wurde von der Sächsischen Jugendstiftung ins Leben gerufen, um die Förderung und Wiederbelebung von Jugendräumen in ländlichen Regionen zu stärken.

Ab sofort können im Rahmen des Programms "RE:Start JugendRäume" folgende Leistungen beantragt werden:

  • Begleitung und finanzielle Unterstützung bei Neugründung eines selbstverwalteten Jugendclubs
  • Übernahme von offenen Rechnungen für Fixkosten zum Erhalt des Treffs
  • Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung einer gewählten Veranstaltung oder Aktion für junge Menschen
  • Übernahme von Rechnungen für Anschaffungen oder Weiterbildungen

Fördergegenstand:
Gefördert werden Maßnahmen, die Jugendräume schaffen (1.500,00€), Jugendräume (500,00€) erhalten, Jugendräume wiederbeleben oder Jugendräume stärken.

Antragsberechtigt sind Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum, in den sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren udn Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen.

Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023.

Die Antragsfrist endet zum 31.Juli 2023.

Weitere Informationen findest Du hier.


Spurensuche Jugendgeschichtsarbeit

Fördergrundsätze:
Die Sächsische Jugendstiftung fördert und begleitet innerhalb des Jugendprogramms "Spurensuche" Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten.  Dabei können die Projekte ihre Forschungsergebnisse innerhalb der jährlichen Sächsischen Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag präsentieren.

Fördergegenstand:
Die Projekte starten am 1.April und enden am 30.November 2024. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12 bis 18 Jahren.

Für die Umsetzung der Projekte können Träger der Jugendarbeit eine Förderung von bis zu 1.800,00 € beantragen. In Ausnahmefällen können Vereine, Kirchengemeinden sowie Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen ebenfalls Projektträger sein.

Die Antragsfrist endet zum 13. März 2024.

Weitere Informationen findest Du hier.

 

 

 

 


Aktion "Schulhofträume"

Fördergrundsätze:
Die Aktion "Schulhofträume" des Deutschen Kinderhilfswerkes geht in die 3.Runde: Dabei sollen bei diesem Projekt modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich der Schulen errichtet werden.

Insgesamt wird die Sanierung maroder Schulhöfe deutschlandweit gefördert. Voraussgesetzt bei der Ideenfindung und Umsetzung wird möglichst die gesamte Schule mitwirken, allen voran die Schüler:innen und Schüler selbst.

Fördergegenstand:
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.

Die Förderungen umfassen bei

Platz 1: 15.000,00 €
Platz 2-4: 10.000,00 €
Platz 5-15: je 5.000,00 €

Die Bewerbungsfirst endet zum 31.03.2023.

Weitere Informationen findest Du hier!

 

 

 


Förderung von Mikroprojekten für Kinder & Jugendliche

Fördergrundsätze:
Ziel der Förderung ist es, konkrete Angebote und Leistungen zu fördern, welche im präventiven Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung in der Familie oder beim Abbau von benachteiligenden Situationen für Kinnder, Jugendliche und junge Menschen und ihren Familien im Landkreis Görlitz wirken.

Fördergegenstand:
Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung oder Demokratiearbeit mit einer Veranstaltungsdauer von

  • mehr als 3 Tagen (90% Förderung/max. 1.000,00 € je Projekt)
  • von bis zu 3 Tagen (50% Förderung/ max. 800,00 € je Projekt)
  • sowie Maßnahmen zur Unterhaltung von Räumen oder mobilen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (50% Förderung/ max. 1.400,00 € je Projekt)
    (Bewirtschaftungskosten, Unterhaltung von Jugendräumen, Jugendeinrichtungen, mobile Einrichtungen)

Die Antragsstellung erfolgt immer bis zum 15. November des Vorjahres.

Das Antragsformular findest Du hier.

Fördergeber: Landkreis Görlitz

Weitere Informationen findest Du hier.

 


Förderung von Demokratieprojekten (WOS)

Fördergrundsätze:
Die Förderung auf Grundlage der Richtlinie "Weltoffenes Sachsen (WOS)" teilt sich auf sechs Säulen auf. In der Säule C können aktuell Projekte zur Demokratieförderung beantragt werden.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte, die die demokratischen Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern.

Beantragt werden können Personal- und Sachkosten mit bis zu 140.000,00 €/ Jahr.

Die Antragsstellung endet zum 30.09.2023.

Fördergeber: Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Informationen sowie das Antragsformular findest Du hier.

 


Mikroförderprogramm DSEE

Fördergrundsätze:
Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Du etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder machst.

Fördergegenstand:
Beantragt werden können Projekte von bis zu 2.500,00 €. Die DSEE übernimmt dabei bis zu 90 % der Gesamtkosten des Projektes.
Die Förderung kann für Sach- und Honorarkosten genutzt werden. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Personalkosten.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen.

Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragsstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein.

Hier gehts zum Erklärvideo zur Beantragung.

Fördergeber: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Weitere Informationen findest Du hier.