Partnerschaft für Demokratie
Externe Fördermöglichkeiten

Bunt gemixte, moderne Grafik von Menschen mit Sprachrohren auf Münzen stehend. Im Hintergrund sind Wolken, Zahnräder, Glühbirnen, Pflanzen und gedrehte Pfeile, in verschiedene Richtungen zeigend, zu sehen.

Förderung von ehrenamtlichem Engagement im Förderprogramm -Wir für Sachsen

Fördergrundsätze:
Gefördert wird das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport.

Fördergegenstand:
Ehrenamtlich engagierte Bürger:innen, welche sich durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat engagieren  und dabei ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben sowie für denselben Zweck nicht bereits andere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen oder von Drittmitteln erhalten, können für ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von maximal 40,00 € monatlich bezuschusst werden.

Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten wie Vereine, Städte und Gemeinden, gemeinnützige Träger.

Förderrichtlinie: Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus v. 26.08.2021)
Fördergeber: Freistaat Sachsen

Weitere Informationen findest Du hier.


Förderung von Jugendprojekten – Hoch vom Sofa

Fördergrundsätze:
Förderung von Projekten mit Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Junge Menschen können dabei die Gestaltung ihrer Ideen selbst in die Hand nehmen und ihre Themen sowie Meinungen mit einbringen. Begleitet werden sie dabei von Erwachsenen.

Fördergegenstand:
Antragsberechtigt sind junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben. Projekte mit bis zu 2.500,00 € können ab sofort beantragt werden (bei einem Eigenanteil in Höhe von 200,00 €).

Fördergeber: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichem Zusammenhalt und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände Sachsen

Weitere Informationen findest Du hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Förderung von Jugendprojekten

Fördergrundsätze:
Förderung von Projekten, die einen interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen Kinder & Jugendlichen mit Fluchterfahrungen und Kinder & Jugendlichen ohne Fluchterfahrungen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Personal- & Sachausgaben, die als Kofinanzierung zur Gesamtfinanzierung des Projektes anteilig bezuschusst werden können.

Antragsberechtig sind gemeinnützige Träger, die einen Antrag auf Teilförderung stellen möchten.

Fördergeber: Kreuzberger Kinderstiftung

Weitere Informationen findest Du hier.

 


Förderung von Kinder- & Jugendbeteiligung

Fördergrundsätze:
Gefördert werden Projekte, die zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen beitragen. Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Planung bis hin zur Umsetzung.

Dabei sind folgende Themen bei der Projektförderung besonders relevant: Kinderrechte, Themenbezug, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Nachhaltigkeit, Kinderschutz, Diversität und Chancengleichheit.

Fördergegenstand:
Personal- und Sachausgaben können mit bis zu 5.000,00 € je Projekt durch Spenden des Deutschen Kinderhilfswerks bezuschusst werden. Dabei beträgt der Eigenanteil mind. 20 % der Gesamtausgaben.

Antragsberechtigt sind Vereine, operative Stiftungen, Initiativen von Bürger & Bürger:innen sowie Kinder und Jugendliche mit Unterstützung einer volljährigen Person.

Die Antragsfrist endet immer zum 31.März bzw. zum 30.September eines jeden Kalenderjahres.

Förderrichtlinie: Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks
Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Weitere Informationen findest Du hier.


Spurensuche Jugendgeschichtsarbeit

Fördergrundsätze:
Die Sächsische Jugendstiftung fördert und begleitet innerhalb des Jugendprogramms "Spurensuche" Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten.  Dabei können die Projekte ihre Forschungsergebnisse innerhalb der jährlichen Sächsischen Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag präsentieren.

Fördergegenstand:
Die Projekte starten am 1.April und enden am 30.November 2024. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12 bis 18 Jahren.

Für die Umsetzung der Projekte können Träger der Jugendarbeit eine Förderung von bis zu 1.800,00 € beantragen. In Ausnahmefällen können Vereine, Kirchengemeinden sowie Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen ebenfalls Projektträger sein.

Die Antragsfrist endet zum 13. März 2025.

Weitere Informationen findest Du hier.

Wichtige Termine:

1.Mai - 30.November 2025: Projektzeitraun
09.Mai 2025: Digitale Auftaktveranstaltung für Projektpartnerschaften
21. & 22. Juni 2025: Kick-Off-Veranstaltung in Bautzen
20. & 21. November 2025: Sächsische Jugendgeschichtstage im Lantag Dresden

Hinweis: Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt der Zusage der Fördermittel.

 

 

 


Aktion "Schulhofträume"

Fördergrundsätze:
Die Aktion "Schulhofträume" des Deutschen Kinderhilfswerkes geht in die 3.Runde: Dabei sollen bei diesem Projekt modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich der Schulen errichtet werden.

Insgesamt wird die Sanierung maroder Schulhöfe deutschlandweit gefördert. Voraussgesetzt bei der Ideenfindung und Umsetzung wird möglichst die gesamte Schule mitwirken, allen voran die Schüler:innen und Schüler selbst.

Fördergegenstand:
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.

Die Förderungen umfassen bei

Platz 1: 15.000,00 €
Platz 2-4: 10.000,00 €
Platz 5-15: je 5.000,00 €

Die Bewerbungsfirst endet zum 31.03.2025.

Weitere Informationen findest Du hier!

 

 

 


Förderung von Mikroprojekten für Kinder & Jugendliche

Fördergrundsätze:
Ziel der Förderung ist es, konkrete Angebote und Leistungen zu fördern, welche im präventiven Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung in der Familie oder beim Abbau von benachteiligenden Situationen für Kinnder, Jugendliche und junge Menschen und ihren Familien im Landkreis Görlitz wirken.

Fördergegenstand:
Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung oder Demokratiearbeit mit einer Veranstaltungsdauer von

  • mehr als 3 Tagen (90% Förderung/max. 1.000,00 € je Projekt)
  • von bis zu 3 Tagen (50% Förderung/ max. 800,00 € je Projekt)
  • sowie Maßnahmen zur Unterhaltung von Räumen oder mobilen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (50% Förderung/ max. 1.400,00 € je Projekt)
    (Bewirtschaftungskosten, Unterhaltung von Jugendräumen, Jugendeinrichtungen, mobile Einrichtungen)

Die Antragsstellung erfolgt immer bis zum 15. November des Vorjahres.

Das Antragsformular findest Du hier.

Fördergeber: Landkreis Görlitz

Weitere Informationen findest Du hier.

 


Förderung von Demokratieprojekten (WOS)

Fördergrundsätze:
Die Förderung auf Grundlage der Richtlinie "Weltoffenes Sachsen (WOS)" teilt sich auf sechs Säulen auf. In der Säule C können aktuell Projekte zur Demokratieförderung beantragt werden.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte, die die demokratischen Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern.

Beantragt werden können Personal- und Sachkosten mit bis zu 140.000,00 €/ Jahr.

Die Antragsstellung endet zum 30.09.2025.

Fördergeber: Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Informationen sowie das Antragsformular findest Du hier.

 


Mikroförderprogramm DSEE

Fördergrundsätze:
Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Du etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder machst.

Fördergegenstand:
Beantragt werden können Projekte von bis zu 2.500,00 €. Die DSEE übernimmt dabei bis zu 90 % der Gesamtkosten des Projektes.
Die Förderung kann für Sach- und Honorarkosten genutzt werden. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Personalkosten.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen.

Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragsstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein.

Hier gehts zum Erklärvideo zur Beantragung.

Fördergeber: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Weitere Informationen findest Du hier.