PFD Landkreis Görlitz
2024
Aufruf zum Einreichen von Projektvorschlägen
Aufgabe der „Partnerschaft für Demokratie“ ist es, jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv gegenzusteuern. Hierbei werden Projekte unterstützt, die zur Förderung von Demokratie und Vielfalt beitragen und sich dabei gegen Gewalt und Extremismus richten.
Ab sofort können Mikroprojekte für den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.12.2024, deren Durchführungsorte innerhalb des Landkreises Görlitz (ohne Städte Görlitz/ Zittau/ Weißwasser) bestimmt sind, beantragt werden.
Fördergegenstand
- das Projekt orientiert sich an den Zielen der Partnerschaft (siehe Zielpyramide),
- die Projektdurchführung erfolgt im Landkreis Görlitz (ohne Städte Görlitz/ Zittau/ Weißwasser),
- das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich,
- das Projekt gilt spätestens mit Ablauf des 31.12.2024 als abgeschlossen und beendet.
Fördergrundsätze
Sachausgaben, die je Mikroprojekt insgesamt mit bis zu 1.600,00 € bezuschusst werden können. Eigen- oder Drittmittel sind nicht zwingend erforderlich.
Antragsstellung
Damit dein Antrag auch deine Maßnahmen und Ziele inhaltlich eindeutig darstellt und damit alle eventuellen Fragen beantwortet sind, gilt bei uns eine Antragsberatung als verpflichtend. Du kannst dich hierfür direkt an Frau Mayer wenden. Sie steht dir bei allen Fragen rund um die Antragsstellung oder Projektförderung beratend zur Seite. Bitte beachte, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vorab eine abschließende Antragsberatung wahrgenommen haben. Eine Antragsberatung erfolgt vorrangig via Mail.
Folgende Unterlagen sind fristgerecht einzureichen (vorzugsweise via Mail):
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan
- Kopie einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Der Antrag auf Förderung ist dem Jugendamt unterschrieben vorzulegen. Die Anträge werden nach ihrem zeitlichen Eingang unter Berücksichtigung der Vollständigkeit bearbeitet.
Prüfung der Anträge:
Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamtes. Nur Unterlagen, die die Vorgaben dieses Aufrufes erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Begleitausschusses.
Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann mit der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind:
Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der IKW dienen sowie Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.
Antrags- & Hinweis-Download
Antrag (max. 1.600,00 €)
Antragsformular
Zielpyramide
Hinweis
Allgemeine Nebenbestimmungen
Hinweis
Zuwendungsfähige Ausgaben
Hinweis
Checkliste Projektarbeit
Hinweis